Rechtliche Basis

laut Bundesverfassungsgericht

Mit der lang erwarteten Grundsatzentscheidung hat 2004 das Bundesverfassungsgericht endlich eindeutig entschieden, daß Heiler auch in Deutschland arbeiten dürfen und daß zum Ausüben des geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis oder Approbation, d.h. keine ärztl. Zulassung nötig ist.

Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie in ihrem Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern. Sie dürfen keine Diagnosen erstellen und keine Heilversprechen geben, ihre Behandlungen sind religiöser Natur oder rituelle Praktiken, diese unterscheiden sich grundlegend von heilkundlichen Behandlungen.

Eine Gefährdung der Volksgesundheit, der durch das Heilpraktikergesetz vorgebeugt werden soll, liegt deshalb nicht vor, weil der Heilsuchende beim Heiler keine heilkundliche Behandlung erwartet. Eine heilkundliche Behandlung gehört in die Hände des Arztes / HP, eine solche Behandlung zu unterlassen oder gar abzubrechen darf der Heiler nicht empfehlen.

Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung.

Der Heiler ist dafür verantwortlich, daß der Patient ihn nicht für einen Arzt oder HP hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt. Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler darüber aufklärende Hinweise, diese erhalten Sie von mir bei Ihrem ersten Besuch schriftlich.

Gezielte Krankheitsbehandlung erlaubt

Nach geltendem Recht erlaubt ist die gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom Arzt, Heilpraktiker oder vom Klienten stammt. Der Arzt / Heilpraktiker darf also Patienten zum Heiler schicken. Der Heiler muss nicht in der Arztpraxis tätig werden. Er kann zu Hause oder in der eigenen Praxis arbeiten. Für den Arzt / HP ist das kein Problem, da er keine medizinische, sondern spirituelle, seelsorgerische Verantwortung überträgt.

Das Lehren spiritueller, geistiger Heilarbeit ist generell freigestellt.

Siehe hierzu auch die Internetseite des Dachverbandes Geistiges Heilen, DGH, danke.

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